Prüfung der Geschäftsfähigkeit von Amts wegen.
Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat es von Amts wegen nachzugehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juni 2022 - XII ZB 544/21, FamRZ 2022, 1556).
BGH, Beschluss vom 09.10.2024 - XII ZB 289/24
Veröffentlichung:
Sozialrecht
Verletzungen bei einem Firmen-Fußballturnier stellen keinen Arbeitsunfall dar.
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass ein Unfall bei einem firmeninternen Fußballturnier kein Arbeitsunfall ist.
Die Teilnahme des Klägers erfüllte keine beruflichen Pflichten. Zum Zeitpunkt des Unfalls bestand weder Versicherungsschutz unter dem Aspekt des Betriebssports noch als gemeinschaftliches Firmenevent, da der Wettbewerb im Vordergrund stand und nur fußballbegeisterte Mitarbeiter angesprochen wurden. Die Teilnahme an einem Sportereignis begründet nicht automatisch Versicherungsschutz, nur weil die Firma es unterstützt und es in der Presse erwähnt wird. Solange es nicht aktiv als Werbeplattform genutzt wird, ist der Werbeeffekt rechtlich unerheblich.
BSG, Urteil v. 26.9.2024, B 2 U 14/22 R
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