Nunmehr hat der Bundesgerichtshof eine streitige Frage bezüglich der Vergütung des Berufsbetreuers wie folgt entschieden.
Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger, nicht vom Ehegatten des Betroffenen genutzter Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu. Diese Schlussfolgerung ergeben sich insbesondere bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift.
BGH, Beschluss vom 10. April 2024 - XII ZB 559/23
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