Verkehrsrecht/ OWI - Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin
Das Oberlandesgericht Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, dass auch in dieser Konstellation eine Geldbuße in Höhe von 100 € gegen den Fahrer rechtmäßig verhängt werden kann.
Von der Regelung des § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO werden auch Navigationsgeräte oder Mobiltelefone mit sogenannten Blitzer-Apps erfasst. Fraglich ist allerdings, wann das Tatbestandsmerkmal bzw. die Tathandlung des „Verwendens“ erfüllt ist.
Im zu entscheidenden Fall, hatte das Handy der Freundin und Beifahrerin mit der entsprechenden App auf der Mittelkonsole gelegen. Auch hier sah das Gericht die Tathandlung als erfüllt an, da, unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks, kein aktives Tätigwerden des Fahrzeugführers im Umgang mit dem technischen Gerät bzw. der darin enthaltenen verbotenen Funktion vorausgesetzt wird, sondern vielmehr jedes Handeln genügt, mit dem sich der Fahrzeugführer die verbotene Funktion zunutze macht.
OLG Karlsruhe, Urteil v. 07.02.2023, 2 Orbs 35 Ss 9/23
Veröffentlichung:
https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Geldbusse+auch+bei+Nutzung+einer+_Blitzer-App_+durch+eine+Beifahrerin