Erbrecht
Ein Testament zugunsten der Berufsbetreuerin kann, unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls, sittenwidrig und damit nichtig sein.
In dem aktuell vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall wurde ein Testament als sittenwidrig eingestuft.
Die Sittenwidrigkeit leitete das Gericht dabei aus folgenden Umständen ab:
- das hohe Alter und die schlechte gesundheitliche Verfassung der Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung,
- der Gemütszustand der Erblasserin aufgrund des Umstandes, dass ihre Tochter als einzige Angehörige kurz zuvor verstorben war,
- der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Bestellung der Berufsbetreuerin und der Errichtung des Testamentes,
- die Tatsache, dass der Notar von der Berufsbetreuerin beauftragt worden war und die Beurkundung im Krankenhaus stattfand.
OLG Celle, Beschluss v. 9.1.2024, 6 W 175/23
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