Schmerzhafter Discobesuch!
Haftet der Diskothekenbetreiber auf Schadensersatz, wenn eine Besucherin auf der Tanzfläche ausrutscht?
Diese Frage wurde in einer aktuellen Scheidung vom Oberlandesgericht Karlsruhe bejaht.
Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wurde die Betreiberin der Diskothek zur Zahlung von ca. 37.000 € Schadensersatz verurteilt.
Da es die Diskothekenbetreiberin ihren Gästen in dem konkreten Fall erlaubt hatte, auch Getränke mit auf die Tanzfläche zu nehmen, ging das Gericht zunächst von einer erhöhten Kontrollpflicht aus. Bei tanzenden Gästen mit einem Getränk in der Hand bestehe eine erhöhte Gefahr des Verschüttens von Getränken mit in der Folge von rutschigen Stellen auf der Tanzfläche.
Sodann bemängelte der Senat, dass die Betreiberin der Diskothek lediglich einen Mitarbeiter eingesetzt hatte, um allgemeine Kontrollen von einer Bühne aus vorzunehmen, ohne dabei die Diskothek und die Tanzfläche in regelmäßigen Abständen persönlich zu begehen. Von einer Bühne aus sei der Zustand einer gut besuchten Tanzfläche nicht effektiv zu kontrollieren.
Folglich hätte die Betreiberin ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet.
Urteil, OLG Karlsruhe, Urteil v. 16.3.2022, 7 U 125/21
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