Strafrecht - Dürfen Polizisten bei ihrem Einsatz mit dem Handy gefilmt werden.
Mit dieser Frage hatte sich nun das Landgericht Hanau zu beschäftigen.
Dem Verfahren lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Polizeibeamter im Rahmen einer konfrontativen Situation, nach vorheriger Ankündigung, seine Body-Cam aktivierte. Daraufhin filmte einer der Beteiligten den Einsatz mit seinem Smartphone. Dies wurde jedoch nicht von der Polizei geduldet und daraufhin das Smartphone sichergestellt.
Handy-Aufnahmen von Polizisten mit aktivierter Body-Cam sind nicht als strafbare Handlung im Sinne des § 201 StGB zu bewerten. Die daraufhin erfolgte Sicherstellung eines Handys ist rechtswidrig.
Nach Ansicht des Gerichtes, sei die Vertraulichkeit vorliegend durch das Einschalten der Body-Cam seitens des Polizeibeamten durchbrochen worden. Damit bleibt kein Raum mehr für eine Strafbarkeit. Zudem müsse aus Gründen der Waffengleichheit das berechtigte Interessen der Privatperson anerkannt werden, hier entsprechende Beweismittel zu sichern.
LG Hanau, Beschluss v. 20.4.2023, 1 Qs 23/22
Veröffentlichung:
https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7862.htm