Welche Anforderungen gelten beim Trennungsjahr in der Ehewohnung?
Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich das Oberlandesgericht Frankfurt und kam dabei zu folgenden Feststellungen:
Die Anforderungen an ein Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung dürfen nicht überspannt werden. Dies gilt besonders dann, wenn ein freundschaftlicher, vernünftiger Umgang der Eheleute dem Wohl der gemeinsamen Kinder dient.
D. h. ein Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung erfordert ein an die räumliche Situation angepasstes Höchstmaß an Trennung der persönlichen Lebensbereiche. Dies schließt gelegentliche gemeinsame Aktivitäten und Mahlzeiten sowie einen freundschaftlichen Umgang, insbesondere dann nicht aus, wenn dies dem Wohl der in der Ehewohnung lebenden gemeinsamen Kinder dient.
OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.3.2024, 1 UF 160/23
Veröffentlichung:
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